Was muss ich bei der Nutzung beachten?
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- Unbedenklich
- Mit Bedingungen
- Bedenklich
- Nicht zulässig
Der Nutzungs-Score zeigt auf einen Blick, wie unbedenklich ein bestimmtes Material in einem konkreten Szenario verwendet werden kann. Die Einstufung hilft dabei, Bildquellen, Lizenzen, Freigaben und mögliche Risiken schnell einzuordnen – von „unbedenklich nutzbar“ bis „nicht zulässig“.
Die Nutzungsszenarien wurden auf Basis des aktuellen Kenntnisstands erstellt und werden bei relevanten Änderungen aktualisiert.
Schulinternes Teilen vs. deutschlandweites Teilen
Die dargestellte Nutzungsszenarien beziehen sich auf schulinternes Teilen. Für deutschlandweites Teilen können variierende rechtliche Anforderungen bestehen.
Als Lehrkraft lade ich ein Bild in den allgemeinen Chat hoch (nur bei den GPT-Modellen möglich) und lasse mir eine Bildbeschreibung als Musterlösung für den Fremdsprachenunterricht ausgeben.
Inhalte mit einem erkennbaren Vorbehalt gegenüber KI-Nutzungen oder Text und Data Mining sollten nicht hochgeladen werden. Das gilt auch dann, wenn ihre Nutzung für den Unterricht grundsätzlich erlaubt wäre.
Was darf ich als Hintergrundwissen in AIS.chat hochladen?
Urheberrechtliche Möglichkeiten und Grenzen bei der Anlegung von Materialsammlungen in AIS.chat
Als Lehrkraft möchte ich im allgemeinen Chat ein Foto oder einen Scan von einem Schüleraufsatz hochladen, damit AIS.chat ein entsprechendes Feedback dazu formuliert. Das Feedback zum Text des Schülers möchte ich herunterladen. Das zuvor hochgeladene Foto oder der hochgeladene Scan des Schüleraufsatzes wird nicht wieder heruntergeladen.
Im Zweifel wird man nicht von einer rechtlich wirksamen, bewussten und gewollten Zustimmung/Einwilligung der Autoren ausgehen können. Daher bedarf es für die Nutzung einer gesetzlichen Nutzungsbefugnis.
Eine eindeutige oder ausdrückliche urheberrechtliche Rechtsgrundlage für die Analyse von schulischen Leistungen durch KI existiert bis dato nicht.
Naheliegend ist eine Anwendung von § 44b UrhG. Es spricht einiges dafür, dass der Upload ins KI-System und die Analyse des Aufsatzes sowie die Nutzung der Analyse hiernach gestattet sind. Entscheidend ist, dass die Upload-Datei nach Abschluss des Analysevorgangs gelöscht wird. Auch darf sie Dritten – wie anderen Lehrkräften – nicht zur Verfügung gestellt werden.
Von größerer praktischer Bedeutung dürfte in diesem Kontext die gesellschaftlich-ethische Frage sein, ob und inwieweit der Einsatz von KI in der Schule (hier: durch die Lehrkräfte bei der Beurteilung von schulischen Leistungen) opportun ist. In rein rechtlicher Hinsicht scheinen, im Vergleich zur (eher akademischen) urheberrechtlichen Problematik, deutlich kritischer und komplexer die Rechtsfragen zu sein, die sich in diesem Kontext aufgrund der KI-Verordnung stellen. Es sollte bedacht werden, dass „KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Bewertung von Lernergebnissen verwendet werden sollen, einschließlich des Falles, dass diese Ergebnisse dazu dienen, den Lernprozess natürlicher Personen in Einrichtungen oder Programmen aller Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steuern“, als Hochrisiko-Systeme gem. Art. 6 Abs. 2, Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung gelten. Die Compliance-Anforderungen v. a. an Anbieter (Entwickler) solcher Systeme treten (voraussichtlich) im Dezember 2027 in Kraft und werden erheblich und komplex sein (s. hierzu Der Paritätische/Kreutzer, Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen, S. 8 ff.).
AIS.chat ist ein Teilprojekt von AIS und wird realisiert vom FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH. Das FWU ist das Medieninstitut der 16 Bundesländer und handelt in deren Auftrag.

